Noch in diesem Jahr soll ein neuener Bußgeldkatalog in Kraft treten. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren hat begonnen. Das Positive vorweg; die bisherigen Grenzen für die Fahrverbote (31km/h innerorts und 41km/h außerorts) sollen Bestand haben. Die Regelgeldbußen werden aber durchweg deutlich erhöht, zum Teil verdoppelt.
Der Bußgeldkatalog vom 28. April 2020 ist ungültig. (Wir berichteten) Es gilt derzeit der alte Bußgeldkatalog (Stand 01. Mai 2014).