Die Energieversorger bleiben an ihre Preisgarantien gebunden. Höhere Beschaffungspreise rechtfertigten keine Preiserhöhungen, entschied das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26.08.2022 in einem Eilverfahren und untersagte damit auf Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Unternehmen ExtraEnergie die Preise für Strom und Gas zu erhöhen.
Gasversorger und Stromlieferanten versuchen die höheren Preise für die Beschaffungskosten auf die Verbraucher umzulegen. Dies ist zumindet bei Verträgen mit Preisgarantie, meist für eine feste Laufzeit, nach Auffasung des Landgerichtes Düsseldorf unzulässig.
LG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2022 – 12 O 247/22
Auch wir führen für Mandanten entsprechende Auseinandersetzungen mit Energieversorgern. Diese berufen sich dabei auf einen Anspruch auf Anpasung des Lieferpreises gemäß §313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) da die Beschaffungspreise gestiegen seien. Konkreten Angaben fehlen aber zumeist.