Wer einen Blitzer umstößt, macht sich strafbar – selbst wenn das Gerät dabei unbeschädigt bleibt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Beschluss vom 01.04.2025, Az. 4 ORs 25/25). Ein Mann hatte eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage mit einem Tritt umgestoßen und sie so für etwa eine Stunde außer Betrieb gesetzt. Obwohl keine Schäden entstanden, werteten die Gerichte das als vorsätzliche Sabotage einer der öffentlichen Sicherheit dienenden Einrichtung (§ 316b StGB). Die Entscheidung des Landgerichts ist nun rechtskräftig – der Mann muss 1.600 Euro Geldstrafe zahlen.