Der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug.
Es gelten demnach auch die für ein Kraftfahrzeug gültigen Alkoholgrenzen. Ab 0,5 Promille liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. (500,00 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg) Eine Straftat liegt dann ab 1,1 Promille vor. Da Elektroroller schon ab 14 gefahren werden können, gilt auch zu beachten, dass für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit die 0,0 Promille auch für die Benutzung eines Elektrorollers gilt.
Zu beachten ist, dass für den Elektro-Tretroller zwingend eine Straßenzulassung notwendig ist.