Der #Bundestag stimmte am 18. Oktober 2019 einer Änderung des Grundgesetzes zu, damit Länder eigene Regelungen zur #Grundsteuer entwickeln können. Der #Bundesrat soll am 08. November 2019 über die Grundsteuerreform entscheiden.
Das #Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 10. April 2018 die veralteten Bewertungsgrundlagen moniert. Die Grundsteuer muss demnach bis Ende des Jahres reformiert werden.
Gezahlt wird die Grundsteuer von allen Hauseigentümern – und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Ob künftig mehr oder weniger Grundsteuer gezahlt werden muss, wird durch die Reform nicht entschieden. Das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. Diese sind sehr unterschiedlich. Die Grundsteuer ist mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der größten Einnahmequellen der Kommunen.